Siehe „Für mich heißt seine Religion ausüben, nicht nur in der Bibel lesen…“ vom 21.12.2013 —
Chassidah ist eines der 40 Kinder, die am 5.September mit Polizeigewalt aus ihrer Familie herausgerissen wurde. Sie lebt seitdem in einer Einrichtung für Schwererziehbare. Den folgenden Brief hat sie an den zuständigen Richter des Oberlandesgerichtes gerichtet, in der Hoffnung Gehör zu finden …
Dies sind wörtliche Auszüge aus der Begründung des Amtsgerichts Nördlingen im Beschluss zur Aufrechterhaltung des Sorgerechtsentzuges vom 04.12.2013 in Kopie:
Fragen die sich mir immer mehr stellen:
In was für einer Welt leben wir?
Wem „dienen wir? -GOTT?- Oder der Macht des Geldes, der Gier,- dem Satan?
Einige nennenswerte Auschnitte aus:
CHARTA DER FAMILIENRECHTE
Die «Charta der Familienrechte» geht zurück auf eine Bitte der Bischofssynode, die im Jahre 1980 über das Thema «Die Rolle der christlichen Familie in der modernen Welt» in Rom stattgefunden hat (vgl. «Propositio» 42). Papst Johannes Paul II. hat sich in seinem Apostolischen Schreiben Familiaris consortio (Nr. 46) diesem Wunsch der Synode angeschlossen und den Heiligen Stuhl beauftragt, eine Charta der Familienrechte zu erarbeiten, um sie dann den zuständigen Behörden und Autoritäten vorzulegen.
Die in dieser Charta verkündigten Rechte sind im Gewissen des Menschen und in den gemeinsamen Werten der ganzen Menschheit enthalten. Der christliche Aspekt ist hierbei durch das Licht der göttlichen Offenbarung gegeben, welche die naturgegebene Wirklichkeit der Familie erhellt. Letztlich erwachsen diese Rechte jenem Gesetz, das vom Schöpfer dem Herzen jedes Menschen eingeschrieben worden ist. Die Gesellschaft ist aufgerufen, diese Rechte gegen alle Verletzungen zu verteidigen und sie in ganzen Umfang zu achten und zu fördern.
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„….Artikel 5
Weil sie ihren Kindern das Leben geschenkt haben, besitzen die Eltern das ursprüngliche, erste und unveräußerliche Recht, sie zu erziehen; darum müssen sie als die ersten und vorrangigen Erzieher ihrer Kinder anerkannt werden. (34)
a) Eltern haben das Recht, ihre Kinder in Übereinstimmung mit ihren moralischen und religiösen Überzeugungen zu erziehen und dabei die kulturellen Traditionen ihrer Familie zu berücksichtigen, die Wohl und Würde des Kindes fördern; sie sollten auch die notwendige Hilfe und Unterstützung der Gesellschaft erhalten, um ihre Erziehungsaufgabe richtig zu erfüllen. (35)
b) Eltern haben das Recht, Schulen und andere Hilfsmittel frei zu wählen, die notwendig sind, um die Kinder in Übereinstimmung mit ihren Überzeugungen zu erziehen. Staatliche Autoritäten müssen sicherstellen, dass die staatlichen Unterstützungen so zugeteilt werden, dass die Eltern dieses Recht wirklich frei ausüben können, ohne ungerechtfertigte Lasten tragen zu müssen. Es dürfte nicht sein, dass Eltern direkt oder indirekt Sonderlasten tragen müssen, die die Ausübung dieser Freiheit unmöglich machen oder in ungerechter Weise einschränken würden. (36)
c) Eltern haben das Recht auf Gewähr, dass ihre Kinder nicht gezwungen werden, Schulklassen zu besuchen, die nicht in Übereinstimmung stehen mit ihren eigenen moralischen und religiösen Überzeugungen. Insbesondere die Geschlechtserziehung – die ein Grundrecht der Eltern darstellt – muss immer unter ihrer aufmerksamen Führung geschehen, ob zu Hause oder in Erziehungseinrichtungen, die von ihnen ausgewählt und kontrolliert werden. (37)
d) Die Elternrechte werden verletzt, wenn der Staat eine verpflichtende Erziehungsform auferlegt, bei der alle religiöse Bildung ausgeschlossen
ist. (38) ,,,,,,,,,,,,,,,“
Wie wäre es wenn wir uns daran halten würden?
Die laufende Petition, braucht auch Ihre Stimme, um diesem himmelschreienden Unrecht ein Ende zu machen!
Wir, mein Mann, meine Tochter und ich, waren am vergangenen Wochenende zu Gast in Klosterzimmern. Wir sind dort Zeugen einer „Traumhochzeit“ in biblischem Sinne geworden und sind tief berührt davon, wie lebendig der Glaube dort gelebt wird!
Das Gebot, wie JESUS es uns im neuen Testament hinterlässt, -„LIEBE GOTT ÜBER ALLES UND DEINEN NÄCHSTEN WIE DICH SELBST“,- wird dort nicht nur gesprochen, es wird dort praktiziert, gelebt!
Ich habe dort Jünger angetroffen, wie Jesus sie sich so sehr wünscht!
Und schon wieder kommt mir eine Frage:
Würde unsere fehlgeleitete, Gesellschaft, mit dieser um sich greifenden „Gottesallergie“, und den, daraus für uns Menschen entstehenden vielen Lebensängsten, Depressionen und anderen „Erkrankungen an Leib und Seele, JESUS heute erkennen, oder……….?
Oh die 12 Stämme haben jetzt schon „Jünger“. Oh seid ihr geistig arm! Frau Herwig, wenn die 12 Stämme das richtige sind, warum wohnen sie nicht dort und leben so wie die??????????
Wenn Frau Herwig das Wochenende bei den Zwölf Stämmen beeindruckend fand, heißt das doch nicht gleich, dass sie selbst dieser oder einer anderen Glaubensgemeinschaft beitreten muss. Das ist doch in allen Lebensbereichen so. Man kann sich mit anderen Lebensentwürfen auseinandersetzen, sie kennen lernen und sich so eine eigene Meinung bilden – ohne dass man die Lebensentwürfe notwendigerweise kopieren muss. (Wenn ich beispielsweise die Durchhaltekraft von Marathonläufer bewundere, muss ich nicht zwangsläufig selbst Marathonläufer werden.)
Kommentar zur richterlichen Entscheidung über Chassidah Markeli:
„Insoweit darf auch nicht unberücksichtigt bleiben, dass grundsätzlich zu befürchten ist dass bei einer derzeitigen Rüdkführung der Kinder, die Eltern mit den Kindern den Wohn- und Standort wechseln um ihre Art und Weise der Erziehung fortführen zu können. Insoweit darf auf die Ausführungen des Verfahrensbevollmächtigten Bezug genommen werden, der sich darauf beruft, dass es im Vergleich zu anderen europäischen Ländern fast nur in Deutschland das Verbot der gewaltfreien Erziehung normiert ist und auch größtenteils nur in Deutschland die Schulpflicht bestehe.
Die Möglichkeit des Wegzuges wurde zum Teil durch Glaubensgemeinschaftsmitglieder nach Einleitung familiengerichtlicher Verfahren vollzogen. Diese Möglichkeit besteht vor allem auch deshalb, da die Glaubensgemeinschaft über die gesamte Welt verstreut ist und es – nachgewiesenermaßen bereits durch die Angaben der angehörten Kinder und Eltern – durchaus üblich ist, mehrfach den Wohnort zu wechseln. Wenn dies jedoch dafür hergenommen wird, um die Kinder weiterhin dem bisherigen Erziehungsmethoden zu unterwerfen, muss dies als kindeswohlschädlich angesehen werden.“ Zitat siehe oben.
Dieser Beschluss erweckt stark den Eindruck, dass die deutschen Behörden sich für viel weiterentwickelter halten als andere europäische Länder. Diese Arroganz ist mir aus meinem eigenem Leben bekannt. Wir Deutschen halten uns grundsätzlich für etwas besseres. Wir müssen uns dessen bewusst sein, um objektiv urteilen zu können. Mit obiger Aussage verurteilen wir die Gesetzgebung anderer Länder als gewaltsam. Das Gericht sieht sich gezwungen, die Kinder nicht nur vor ihren Eltern, sondern auch vor ausländischen Gesetzgebung zu schützen.
Eckhard Reerink
Es ist ja wohl nicht richtig, dass es außer in Deutschland erlaubt ist, Kinder zu züchtigen. Fast überall ist es so, dass wenn eine Körperstrafe, hier durchgeführt mit einer Rute, angezeigt wird, dies auch Konsequenzen hat. Fast überall ist es auch so, dass dies bewiesen werden muss. Und bei den Stämmen ist es bewiesen. dass sie ihre Kinder züchtigen. Und jetzt ist es so, dass man gesehen hat, der Meinung ist, dass man glaubt, man könne im Ausland seine Kinder unbehelligt züchtigen. Das mag in einem Land, dass sich nicht an die Un-Konvetion hält, so sein. Erlaubt ist gar nichts, was mit Körperstrafe zu tun hat. Und Homeschooling bedeutet, dass Bildungsstandards vorgeschrieben sind und nicht so . dass ein Umgehen der Lehrpläne und eine Vernachlässigung der Bildung, staatl. Anklang findet. Man kann ja mal schauen, wiviele Homeshooler es gibt, die Abitur haben, und wieviele Kinder der Stämme gerade mal einen Hauptschulabschluss machen durften. Und wieviele Jugendliche innerhalb der Stämme haben keinen Abschluss und eine abgeschlossene Berufsausbildung? Das war doch Homeschooling was die 12 Stämme nun ein paar Jahre praktiziert haben. Auch wenn es sich offiziell um eine anerkannte Ergänzungsschule gehandelt hat, sieht für meine Begriffe die Beschulung in einer Privatschule etwas anders aus und öffnet natürlich alle Wege, die bei solidem Homeschooling im Ausland erlaubt, bei uns nicht, was auch wieder nachvollziehbar ist , wenn man hier nun schaut, wie es im schlechtesten Fall läuft. Traurig an der ganzen Sache ist, dass Kinder ja auch in ganz schlimmen Situationen eine Bindung zu den Eltern haben und das wird hier gnadenlos ausgenützt. Kein Gedanke daran, dass es auch ohne schlagen gut funktioniert und Kinder ein Recht auf vernüftige Schulbildung, Abschluss und auch Ausbildung haben, damit sie später auch wirklich selbst entscheiden können, wo sie leben wollen.
@Fragezeichen: Ich bin mir fast sicher, dass die Kinder der Zwölf Stämme bessern Satzbau hätten und auch weniger Rechtsschreibfehler machen würden als du. Soviel zur guten deutschen Bildung 🙂
So,so,die Rechtschreibung ist wohl das kleinste Problem. Wobei Du natürlich nicht Unrecht hast, wenn Du Kritik an Fehlern übst. Aber wenn meine Rechtschreibfehler die mangelnde Schul-und Ausbildungsmöglichkeit rechtfertigen, dann scheint Deine Welt ja in Ordnung.
So,so,die Rechtschreibung ist wohl das kleinste Problem. Wobei Du natürlich nicht Unrecht hast, wenn Du Kritik an Fehlern übst. Aber wenn meine Rechtschreibfehler die mangelnde Schul-und Ausbildungsmöglichkeit rechtfertigen, dann scheint Deine Welt ja in Ordnung.